Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Algemeen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Cashpoint (Malta) Ltd. – im Folgenden „Cashpoint“ genannt – und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“), gemeinsam die „Parteien“.

Cashpoint ist ein in Malta registriertes Unternehmen mit folgender Geschäftsadresse:

Cashpoint (Malta) Ltd.
Level 3, St. Julians Business Centre
Triq Elija Zammit
St. Julians STJ 3155
Malta

Cashpoint besitzt eine gültige B2C-Lizenz der Malta Gaming Authority (Lizenznummer: MGA/B2C/114/2005, ausgestellt am 01.08.2018). Zuständige Regulierungsbehörde ist die Malta Gaming Authority (MGA), SCM 02-03, Level 4, SmartCity Malta, Ricasoli SCM1001, Malta (https://www.mga.org.mt).

Auf Basis dieser Lizenz bietet Cashpoint seine Dienstleistungen über die Website cashpoint.co.at, über mobile Apps sowie über verbundene Seiten im Bereich Fixquotenwetten inkl. Livewetten (Spieltyp 2) an – reguliert durch die MGA.

Der Kunde bestätigt, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen vorbehaltlos zuzustimmen. Frühere Versionen dieser AGB verlieren mit Inkrafttreten der aktuellen Fassung ihre Gültigkeit. Um das Wettkonto vollständig nutzen zu können, ist die Zustimmung zu den geltenden AGB verpflichtend. Ohne Annahme der AGB ist die Teilnahme an Wetten nicht gestattet.

Bei Fragen zu diesen AGB kann sich der Kunde jederzeit an den Kundensupport wenden: [email protected].

Die angebotenen Services stehen ausschließlich Personen zur Verfügung, die nach dem Recht ihres Wohnsitzlandes voll geschäftsfähig sind und rechtsverbindliche Verträge abschließen dürfen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass Sportwetten im jeweiligen Wohnsitzstaat rechtlich zulässig sind. Nur Länder, die im Registrierungsformular auswählbar sind, werden als Wohnsitzländer akzeptiert. Personen, die auf Sanktionslisten der EU, der UNO oder einzelner Staaten geführt werden, sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Allgemeine Wettregeln

2. Wettangebote

Die Auswahl der Ereignisse, auf die gewettet werden kann, liegt im Ermessen von Cashpoint.

3. Mit Abgabe einer Wette erklärt der Kunde:

3.1. mindestens 18 Jahre alt zu sein;
3.2. die Wette im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzugeben;
3.3. keine Vorkenntnisse über den Ausgang oder das Eintreten des Wettereignisses zu besitzen;
3.4. keinen Einfluss auf das Wettereignis oder dessen Ausgang nehmen zu können;
3.5. dass die für die Wette eingesetzten Gelder aus legalen Quellen stammen und frei verfügbar sind;
3.6. dass ihm keine rechtlichen oder sonstigen Gründe die Wettteilnahme untersagen;
3.7. dass Sportwetten bei Cashpoint an seinem Wohnsitz rechtlich zulässig sind und die angegebene Adresse einem Land entspricht, das im Registrierungsprozess auswählbar ist;
3.8. dass keine Sperre gegen ihn vorliegt, er nicht an Spielsucht leidet und nicht in ärztlicher Behandlung aufgrund einer Spielsucht ist;
3.9. dass der gewählte Einsatz in einem angemessenen Verhältnis zu seiner finanziellen Situation steht.

Sind die Angaben unter 3.1, 3.3 oder 3.4 falsch, ist der Wettvertrag ungültig. Ein Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen besteht in diesem Fall nicht.

4. Zustandekommen des Wettvertrags

Ein Wettvertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein gültiges Wettangebot von Cashpoint annimmt. Der Vertrag wird erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung bei Cashpoint wirksam. Der rechtliche Ort des Vertragsabschlusses ist Malta. Dritte sind nicht berechtigt, im Namen von Cashpoint rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Wettannahmen können ausschließlich über dafür vorgesehene offizielle Kanäle erfolgen – nicht per E-Mail, Brief oder Telefon.

5. Angebotseinschränkungen

Cashpoint behält sich das Recht vor, Wettangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, Einsatzlimits festzulegen oder Quoten vor Wettabgabe zu ändern. Die Angebote werden laufend aktualisiert. Frühere, noch nicht angenommene Angebote verlieren mit der Aktualisierung ihre Gültigkeit.

6. Gültigkeit

Im Zweifelsfall über den Zeitpunkt oder die Bedingungen des Wettabschlusses gelten die Aufzeichnungen von Cashpoint als verbindlich.

7. Elektronischer Wettschein

Der elektronische Wettschein dient als Bestätigung des abgeschlossenen Wettgeschäfts und enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile. Etwaige Einwände gegen den Inhalt müssen unverzüglich nach Ausstellung erfolgen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt der Inhalt als anerkannt. Spätere Einwendungen bleiben unbeachtlich.

8. Korrekturen

Cashpoint ist berechtigt, offensichtliche Irrtümer bei Quoten, Tippfehler oder Rechenfehler auch nachträglich zu korrigieren – auch ohne die Voraussetzungen einer Anfechtung. In solchen Fällen gelten marktübliche Quoten zum Zeitpunkt der Wettannahme, sofern nicht andere Umstände eine abweichende Bewertung nahelegen. Das Recht zur Anfechtung bleibt unberührt.

9. Ungültige Wetten

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Inhalt eines Wettvertrags nicht feststellbar oder bestimmbar ist, gilt die Wette als ungültig. Der Einsatz wird in diesem Fall rückerstattet. Ein Anspruch auf Gewinne besteht nicht.

10. Forderungen

Es ist dem Kunden nicht gestattet, Forderungen gegenüber Cashpoint – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – abzutreten, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen. Eine Aufrechnung mit Forderungen von Cashpoint ist ausgeschlossen.